Ausgabe 2021
Hinweis: Die aufgrund von Corona angespannte finanzielle Lage hat uns leider zu Einsparungen gezwungen. Wir sehen uns daher gezwungen, im laufenden Jahr auf die Durchführung von ZFF 72 zu verzichten. Eine Wiederaufnahme bei besserer Lage ist in der Zukunft nicht ausgeschlossen (Stand 3. März 2021).
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TERMINE
Registrierung ist offen unter zff72.com: Donnerstag, 13. August 2020
Themenbekanntgabe: Freitag, 25. September 2020, 12 Uhr (CET) (Achtung: Die Registrierung ist nun geschlossen!)
Ende Filmeinreichungsfrist: Montag, 28. September 2020, 12 Uhr (CET)
Beginn Online Voting: Montag, 28. September 2020, 18 Uhr (CET)
Ende Online Voting: Donnerstag, 1. Oktober 2020, 18 Uhr (CET)
Bekanntgabe der 72 Finalisten & Jury entscheidet über den Jury Award: Donnerstag, 1. Oktober 2020, 19 Uhr (CET)
Preisverleihung ZFF 72 und Get Together: Freitag, 2. Oktober 2020
1 ALLGEMEIN
Der ZFF 72 Filmwettbewerb findet im Rahmen des 16. Zurich Film Festival (24. September - 4. Oktober 2020) statt, das von der Zurich Film Festival AG (nachfolgend „Veranstalterin“ genannt) organisiert wird.
Die Veranstalterin setzt sich zum Ziel, durch ZFF 72 junge Filmemacher – unabhängig von ihrer Erfahrenheit im filmischen Bereich – in ihrem Filmschaffen zu motivieren, zu inspirieren und zu fördern.
Mit der Anmeldung zu ZFF 72 akzeptiert der Teilnehmer/die Teilnehmerin (nachfolgend „Teilnehmer“ genannt) das folgende Wettbewerbsreglement - auch stellvertretend für etwaige Crewmitglieder.
2 TEILNAHMEBEDINGUNGEN
Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen und geschäftsfähigen Personen.
Die Teilnahme ist nicht an einen bestimmten Wohnsitz geknüpft.
2.1 ANMELDUNG
Für die Teilnahme am ZFF 72 Filmwettbewerb ist zwingend eine Anmeldung bis Freitag, 25. September 2020, 12 Uhr auf zff72.com nötig. Voraussetzung für die Anmeldung zu ZFF 72 ist ein My ZFF-Account. Der Teilnehmer hat das Anmeldeformular wahrheitsgemäss auszufüllen. Um alle News zu erhalten, wann die nächste Edition stattfindet, meldet euch bitte für unseren Newsletter an.
2.2 ANSPRECHPERSON UND CREW
Pro Einreichung/Filmemacher/Crew gibt es einen ZFF 72 Account, der auf den Namen einer Ansprechperson lautet. Die Kommunikation mit der Veranstalterin läuft über diese registrierte Ansprechperson. Im Falle eines Gewinns ist sie allein gewinnberechtigt.
Sämtliche etwaige Crewmitglieder können im ZFF 72 Account mit Name, Vorname und Funktion aufgeführt werden. Jeder Teilnehmer hat auf Aufforderung durch die Veranstalterin seine Identität durch Vorzeigen einer Personalausweiskopie oder eines vergleichbaren Dokuments (Reisepass, Meldebescheinigung) nachzuweisen.
2.3 AUSSCHLUSS VON ZFF 72
Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, Teilnehmer vom Wettbewerb auszuschliessen, die gegen das Reglement von ZFF 72 verstossen. Teilnehmer, die versuchen, den Wettbewerbsverlauf zu stören oder zu manipulieren, werden ebenfalls von der Teilnahme ausgeschlossen.
Vom Wettbewerb ausgeschlossen sind ausserdem Filmeinreichungen, die
- zu einer Straftat auffordern,
- Gewalt oder Krieg verherrlichen oder verharmlosen,
- extremistische Aussagen treffen oder für eine extremistische oder terroristische Vereinigung werben,
- ehrverletzende oder beleidigende Äusserungen gegenüber natürlichen oder juristischen Personen tätigen,
- grob anstössig sind oder einen pornografischen Inhalt haben,
- Werbung oder gewerbliche Inhalte enthalten,
- ein Verletzungsrisiko für Teilnehmer oder Dritte beinhalten,
- nicht eigenständig erstellt wurden,
- nicht eigens anlässlich von ZFF 72 2020 erstellt wurden,
- das von der Veranstalterin vorgegebene Thema verfehlen.
3 FILME
3.1 EINREICHUNG
Um einen Film einzureichen, lädt der Teilnehmer seine Filmdatei im Einreicheformular auf zff72.com hoch. Die Teilnehmer können ihre Filme in folgenden Dateiformaten hochladen:
- MOV
- MPEG4
- AVI
- WMV
- MPEGPS
- FLV
- 3GPP
- WebM
Pro ZFF 72 Account und Crew kann nur ein Beitrag eingereicht werden. Die Beiträge müssen von den Teilnehmern eigenständig und eigens anlässlich der jeweiligen ZFF 72 Ausgabe erstellt worden sein.
3.2 FORMALE BESTIMMUNGEN
Es können Filme aller Gattungen und Genres für ZFF 72 eingereicht werden. Ein Videobeitrag nimmt am Wettbewerb teil, wenn er nicht länger als 72 Sekunden ist (inkl. allfälligem Abspann) und fristgerecht eingereicht wird. Um am Wettbewerb teilzunehmen, muss der Film einen erkennbaren Bezug zum Wettbewerbsthema aufweisen.
Für den Mobile Filming Award muss der Beitrag vollständig mit einem der folgenden mobile Geräte erstellt worden sein: Smartphone, Tablet, Actioncam, Drohne oder 360° Kamera. Die Nachbereitung (Post-Produktion) kann auch mit anderen Geräten vorgenommen werden.
Der Film darf in jeglicher Sprache sein. Sollte der Film weder in Deutsch noch Englisch produziert sein, müssen Untertitel in mindestens einer der beiden Sprachen eingefügt werden.
3.3 PRÄSENTATION AUF ZFF.COM
Alle eingereichten Filme, die dem Reglement entsprechen, werden auf dem Vimeo Kanal des Zurich Film Festival verlinkt und auf zff72.com eingebettet, wo sie im Online Voting um den Viewers Award konkurrieren. Im Online Voting kann jeder Film auf einer Skala von 1 bis 5 Punkten bewertet werden. Der Film mit der höchsten Punktzahl erhält den Viewers Award.
4 GEWINN
Es werden ein Viewers Award, ein Jury Award und ein Mobile Filming Award verliehen. Die Teilnehmer erfahren im Rahmen der Preisverleihung über ihr Abschneiden.
Die Veranstalterin ist keinesfalls verpflichtet, Teilnehmer, die sich zum Zeitpunkt der Preisverleihung nicht in Zürich befinden, einzuladen und Reise- bzw. Übernachtungskosten zu übernehmen. Dies gilt selbst dann, wenn dieser Teilnehmer einen Preis erhalten sollte.
4.1 VIEWERS AWARD
Gewinner des Viewers Awards ist, dessen Clip auf zff72.com am Ende des Online Votings die höchste Punktzahl erzielt hat. Der Viewers Award ist mit CHF 4'000 dotiert. Bei Punktgleichheit entscheidet das Los unter Ausschluss des Rechtsweges.
4.2 JURY AWARD
Die Jury wählt aus allen eingereichten Filmen die Jury Top 10 und den Gewinner des Jury Awards, unabhängig von der Anzahl Punkte, welche die Filme im Online Voting bekommen haben. Die Jury besteht aus mehreren Personen, die in der Film- bzw. Medien-Branche tätig sind. Sie werden von der Veranstalterin eingeladen. Personen, die in irgendeiner Form an der Produktion eines im Wettbewerb laufenden Filmes beteiligt sind, können diese Position nicht wahrnehmen. Der Jury Award ist mit CHF 5'000 sowie einer Audio-Postproduktion im Wert von CHF 5'000 (3 bis 4 Studiotage) bei Jingle Jungle Tonstudios dotiert.
Die Bewertung der Videos erfolgt anhand folgender Kriterien:
Die Jury legt die Platzierungen verbindlich fest. Ein Einspruch gegen die Entscheidung der Jury ist nicht möglich. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
4.3. MOBILE FILMING AWARD
Im Alltag ist das Smartphone nicht mehr wegzudenken. Aber dass damit auch immer mehr ganze Filme gedreht werden, ist neu. Gehst du auch mit der Zeit und hast dein Smartphone fest im Griff? Dann kannst du deinen Film in der Kategorie „Mobile Filming“ einreichen.
In der mit Samsung gemeinsam durchgeführten Kategorie „Mobile Filming“, wählt eine spezialisierte Jury aus allen Filmen, die mit einem mobile Device aufgenommen sind, den Gewinner des Mobile Filming Awards aus. Unabhängig von der Anzahl der Punkte, welche der Film im Online Voting bekommen hat. Die Jury besteht aus drei Personen, die in der Film- bzw. Medien-Branche tätig sind. Sie werden von der Veranstalterin eingeladen. Personen, die in irgendeiner Form an der Produktion eines im Wettbewerb laufenden Filmes beteiligt sind, können diese Position nicht wahrnehmen.
Die Bewertung der Videos erfolgt anhand folgender Kriterien:
Der Gewinner des Mobile Filming Awards gewinnt ein Samsung Galaxy S20 von Samsung.
Die Jury legt die Platzierungen verbindlich fest. Ein Einspruch gegen die Entscheidung der Jury ist nicht möglich. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
4.4. GEWINNBERECHTIGUNG
Im Gewinnfall gilt der Teilnehmer, auf dessen Name der für ZFF 72 registrierte My ZFF-Account lautet, als alleinig gewinnberechtigt. Die effektive Aufteilung des Gewinns obliegt allein diesem Teilnehmer und ggf. der Crew. Ein Anspruch auf mehrfache Ausgabe eines Preises an eine Gruppe besteht nicht. Ein Preis kann nicht übertragen werden.
5 RECHTEEINRÄUMUNG
5.1 RECHTEÜBERTRAGUNG AN DIE VERANSTALTERIN
Der Teilnehmer behält zu jeder Zeit jegliche Rechte an seinem Film. Er räumt der Veranstalterin an seinem eingereichten Film unentgeltlich das Recht ein, ihn beliebig oft sowie räumlich unbeschränkt zu präsentieren, öffentlich zugänglich zu machen, zu verbreiten und zum Abruf durch Dritte bereitzuhalten. Eine Verwendung zu Werbezwecken wird gestattet.
Darüberhinaus erklärt sich der Teilnehmer ausdrücklich damit einverstanden, dass sein Film auf zff72.com, im Youtube Kanal von ZFF 72 und im Vimeo Kanal öffentlich zugänglich gemacht wird. Die Veranstalterin und deren Sponsoren können ggf. im Internet und in verschiedenen Publikationen auf die Videos hinweisen, diese verlinken oder einbinden.
Die Veranstalterin ist nicht der Anbieter der von den Teilnehmern eingereichten Videos. Diese Videos werden ausschliesslich vom jeweiligen Nutzer zur Verfügung gestellt.
5.2 EINVERSTÄNDNISERKLÄRUNG DRITTER
Mit der Einreichung des Films bestätigt der Teilnehmer, dass er über alle Rechte am eingereichten Film verfügt (einschliesslich allfälliger Rechte Dritter). Falls in dem Video eine oder mehrere Personen erkennbar abgebildet sind oder Tonbeiträge Dritter vorkommen, müssen die Betreffenden damit einverstanden sein, dass das Video veröffentlicht wird. Die jeweilige Einverständniserklärung ist auf Nachfrage der Veranstalterin vorzulegen.
Sollten dennoch Dritte Ansprüche wegen Verletzung ihrer Rechte geltend machen, so stellt der Teilnehmer die Veranstalterin von allen Ansprüchen frei. Verantwortlich für den Inhalt (Bilder, Tonbeiträge, Dateien, Texte, etc.) der Beiträge ist ausschliesslich die Person, von der das Video übermittelt wurde.
5.3 MUSIKRECHTE
Bei Verwendung fremden Liedgutes muss die Genehmigung der SUISA vorliegen. Es kann auch SUISA-freie Musik verwendet werden. Bei SUISA-freier Musik muss der Teilnehmer auf Nachfrage der Veranstalterin die entsprechenden Nachweise beibringen, dass die Musik SUISA-frei ist. Der Teilnehmer stellt die Veranstalterin von Ansprüchen frei, die durch die SUISA und/oder anderen Verwertungsgesellschaften von der Veranstalterin aufgrund des durch den Teilnehmer erstellten Videos erhoben werden.
5.4 RECHTE AM EIGENEN BILD
Der Teilnehmer erklärt sich durch seine Teilnahme damit einverstanden, dass im Verlauf des Wettbewerbs – insbesondere an der Preisverleihung – Fotos und Videos gemacht werden und auf zff.com, zff72.com und den von der Veranstalterin und deren Sponsoren betriebenen Social Media Kanälen sowie im Rahmen anderer Publikationen veröffentlicht werden können. Darüber hinaus erklären sich die Teilnehmer einverstanden, dass ihre Namen ggf. auf zff.com, zff72.com und den von der Veranstalterin und deren Sponsoren betriebenen Social Media Kanälen und in weiteren Publikationen genannt werden können. Ebenso erkennt der Teilnehmer an, dass sein Name in Verbindung mit seinem Foto genannt werden kann.
6 DATENSCHUTZ
Die Veranstalterin nimmt den Schutz der personenbezogenen Daten der Wettbewerbsteilnehmer sehr ernst. Die Veranstalterin gewährt im Rahmen des Videowettbewerbs den grösstmöglichen datenschutzrechtlichen Standard und beachtet alle diesbezüglich einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen. Der Teilnehmer erklärt hiermit ausdrücklich sein Einverständnis zur Speicherung und Verwendung der mitgeteilten personenbezogenen Daten.
Die Veranstalterin gibt die personenbezogenen Daten nicht an Dritte weiter, sofern dem nicht ausdrücklich zugestimmt wurde. Ausgenommen davon ist die Weitergabe der Daten an Kooperationspartner, sofern dies für die Gewinnabwicklung notwendig ist.
7 HAFTUNG
Schadenersatzansprüche gegenüber der Veranstalterin, die im Zusammenhang mit ZFF 72 stehen, sind – innerhalb des gesetzlich Zulässigen – unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen, es sei denn, die Veranstalterin hätte vorsätzlich oder grob fahrlässig gesetzliche Pflichten verletzt.
Ferner haftet die Veranstalterin nicht für Schäden aus der Beeinträchtigung der Verfügbarkeit der für den Wettbewerb nötigen Internetseiten (vimeo.com, zff72.com und zff.com). Dies gilt für nicht beeinflussbare technische Störungen und Ereignisse höherer Gewalt sowie Angriffe Dritter gegen diese Internetseiten. Die Veranstalterin wird jedoch alles unternehmen, um die Zuverlässigkeit und Funktionsfähigkeit genannter Internetseiten sicherzustellen. Weiterhin übernimmt die Veranstalterin keine Garantie dafür, dass jene Internetseiten auf dem jeweiligen Teilnehmerrechner ordnungsgemäss funktionsfähig sind.
8 SCHLUSSBEMERKUNG
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder eine Regelungslücke bestehen, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen tritt eine Bestimmung, welche dem Vertragszweck und den gesetzlichen Bestimmungen am nächsten kommt. Die Veranstalterin hat das Recht, alle in den Richtlinien nicht vorgesehenen Fälle zu regeln sowie Ausnahmen in besonderen und begründeten Fällen zu gestatten.
Bei Streitigkeiten gilt ausschliesslich Schweizer Recht. Als Gerichtsstand wird, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Veranstalterin vereinbart. Soweit der Teilnehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Schweiz hat, oder nach der Teilnahme den Wohnsitz ins Ausland verlegt, wird der Sitz der Veranstalterin ebenso als Gerichtsstand vereinbart.
Es gilt das Recht der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
(Stand: Juni 2020 – Änderungen jederzeit möglich)